ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR LADY´S FIRST ERLANGEN

LEISTUNGEN UND PREISE

Der Kunde ist zum Besuch des Clubs während der Öffnungzeiten und der Nutzung folgender im Flexi-Abo inkludierter Leistungen berechtigt. Die Nutzung der gesamten Trainingsfläche. Diese beinhaltet Gerätetraining incl. Cardiobereich incl. Freihanteltraining und Functionalarea. Gesondert buchbar sind Angebote, die nicht im obigen Tarif beinhaltet sind, wie: egym Zirkeltraining, Five Bewglichkeitszirkel (exclusiver Trainingsbereich), Gruppenkurse, Trainingsbetreuung, Personal-Training, Sauna, Rolle& Band, Massageliege und Sportgetränke, Nahrungsergänzung und 8- bis 10-wöchige Sondergruppenkurse. Sämtliche Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Beiträge werden mittels SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden/Mitglieds abgebucht.

DATENÄNDERUNGEN

Änderungen von Daten, z.B. des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem lady´s first unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden.

AUFKLÄRUNG

Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von lady´s first weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Je nach gesundheitlichen Beschwerden bzw. Feststellung von Einschränkungen im Rahmen des Gesundheitschecks, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt für das Training erforderlich.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Werden vom Kunden eingebrachte Gegenstände beschädigt oder gestohlen, haftet lady´s first unbeschränkt, wenn lady´s first selbst oder eine Person, für die sie einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Schadensersatz beschränkt sich in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ausgeschlossen. Eine Kardinalspflicht ist eine Pflicht, auf deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Wir versichern, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen halten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet sowie im Rahmen der Kundenadministration an unseren Dienstleister, die Firma Profit in Erlangen übermittelt. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur von lady´s first genutzt.

WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Das Vertragsverhältnis kann von lady´s first mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Benutzer eine strafbare Handlung im Studio begangen hat, wegen Nichtbefolgung von Anweisungen des Studiopersonals Personen- oder Sachschäden die durch den Nutzer verursacht werden oder der Benutzer gegen die Hausordnung oder Club-Regeln verstößt.
  2. Bei Trainingsunfähigkeit über einen Monat kann der Tarif pausieren. Es muss die voraussichtliche Dauer der Pause angegeben werden, sowie ein Attest vom Arzt vorliegen.
  3. Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöht sich die Trainingsgebühr adäquat.
  4. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Bundesamt für Statistik monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschluss errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
  5. Die Kundenadministration ist an den externen Dienstleister Profit Erlangen ausgelagert.
  6. Die Weitergabe der Clubkarte/Chip an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 360,- Euro belegt und hat den sofortigen Ausschluss aus dem lady´s first zur Folge.
  7. Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
  8. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.